Neue Verkehrsregeln zum Jahreswechsel

Neue Verordnungen treten in Kraft

Zum 1. Januar 2002 tritt die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in ihren wesentlichen Teilen in Kraft. Sie enthält Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).


Radarwarnwarngeräte bringen Punkte

Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte, aber auch Geräte, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 Euro bewehrt. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. "Mit dem neuen Verbot der Benutzung von Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen in Kraftfahrzeugen leisten wir einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen, die nach wie vor zu den hauptsächlichen Unfallursachen zählen", erläuterte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig am Freitag in Berlin.


Anwohnerparken neu geregelt

Das An- bzw. Bewohnerparken wird neu geregelt. Nunmehr können die Straßenverkehrsbehörden in städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel größere Bereiche mit Parkvorrechten für Bewohner anordnen. Das neue Bewohnerparken eröffne maßgeschneiderte Lösungen vor Ort, begründete Bodewig. Damit werde auch in dicht bebauten Großstadtquartieren mit erheblichem Parkraummangel ein zufriedenstellender Ausgleich für alle Parkplatzsuchenden möglich.


Weniger Staus auf unseren Autobahnen ?

Für die "temporäre Benutzung von Seitenstreifen als Fahrstreifen auf Autobahnen" werden neue Verkehrszeichen und Verhaltensregeln eingeführt. Nur bei Anordnung der neuen Verkehrszeichen 223.1 bis 223.3, die anliegend dargestellt sind, sind Seitenstreifen wie ein rechter Fahrstreifen zu benutzen. Die Neuregelung zum temporären Befahren von Seitenstreifens schaffe den rechtlichen Rahmen, in Zeiten der Spitzenbelastung auf Autobahnen den Seitenstreifen als zusätzlichen Fahrstreifen freigeben zu können, erklärte der Minister. Obwohl Seitenstreifen grundsätzlich unverzichtbarer Bestandteil der Autobahnen seien, könne dies helfen, Staus und staubedingte Unfälle zu verringern.

Die neuen Verkehrszeichen

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungsesen