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Auszug aus dem Bußgeld und Punktekatalog

Alkohol

 

Alkoholgehalt im Blut

Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn es zu einem Unfall kommt

Ab 0,3 ‰
Alkohol
zeigt Wirkung

 

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
 

Ab 0,5 ‰
doppeltes
Unfallrisiko

4 Punkte
Geldbuße

(bis 1500 Euro) Fahrverbot (bis 3 Monate)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz; Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer

Ab 1,1 ‰
über
zehnfaches

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)Führerscheine ntzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
 

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz; Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer
 

Alkohol - 0,5 Promille-Grenze (§ 24a StVG)
(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))

Delikt

Punkte

FaP-
Kate-
gorie
**)

Regel-
satz

Fahr-
verbot

Führen eines Kfz mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat

von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr

4 P

A

250
500
750

ja
ja
ja

Drogen - Berauschende Mittel
(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))

Delikt

Punkte

FaP-
Kate-
gorie

Regel-
satz

Fahr-
verbot

Kfz unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt

4 P

A

250
500
750

ja
ja
ja

**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).