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Gewichtiges

Wer ausbaut, sollte das Gewicht und deren Verteilung nicht aus den Augen lassen. Und das nicht nur, um das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten nicht zu überschreiten, nebenbei spart jedes Kilo weniger Treibstoff.

Das Leergewicht des Fahrzeuges ist nach § 42 StVZO zu bestimmen. Demnach zählt zum Leergewicht alles, was fest im Fahrzeug eingebaut ist. Die Frisch- und Abwassertanks sowie Gasbehälter sind im leeren Zustand zu berücksichtigen, der Inhalt ist Ladung. Zusätzlich eingebaute Tanks, die Treibstoff für den Fahrzeugantrieb liefern, sind hingegen voll zu berücksichtigen. Für jeden Sitz, welcher der Personenbeförderung dient, sprich für jeden im Fahrzeugbrief eingetragenen oder einzutragenden Sitzplatz sind 75 Kg zu veranschlagen.

Auf Gesamtgewicht des Fahrzeuges können wir Ausbauer nur durch Auswahl leichter Ausbaumateriallien und im schlimmsten Fall durch den Verzicht auf Einbauten Einfluß nehmen. Aber durch die Positionierung schwerer Einbautteile, z.B. Wassertanks, Zusatzbatterien können und sollten wir auf die Achslasten Einfluß nehmen.

Dabei gilt:

Gewicht vor und hinter den Achsen

Gewicht hinter der Hinterachse, belastet die Hinterachse, entlastet die Vorderachse
Gewicht vor der Vorderachse, belastet die Vorderachse, entlastet die Hinterachse
Gewicht zwischen den Achsen

Gewicht näher an die Vorderachse belastet diese und entlastet die Hinterachse
Gewicht näher an die Hinterchse belastet diese und entlastet die Vorderachse

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