|
Wer ausbaut, sollte das Gewicht und deren Verteilung nicht aus den Augen lassen. Und das nicht nur, um das zulässige Gesamtgewicht und die
zulässigen Achslasten nicht zu überschreiten, nebenbei spart jedes Kilo weniger Treibstoff. Das Leergewicht des Fahrzeuges ist nach § 42 StVZO zu bestimmen. Demnach zählt zum Leergewicht alles, was fest
im Fahrzeug eingebaut ist. Die Frisch- und Abwassertanks sowie Gasbehälter sind im leeren Zustand zu berücksichtigen, der Inhalt ist Ladung. Zusätzlich eingebaute Tanks, die Treibstoff für den
Fahrzeugantrieb liefern, sind hingegen voll zu berücksichtigen. Für jeden Sitz, welcher der Personenbeförderung dient, sprich für jeden im Fahrzeugbrief eingetragenen oder einzutragenden Sitzplatz sind 75 Kg
zu veranschlagen. Auf Gesamtgewicht des Fahrzeuges können wir Ausbauer nur durch Auswahl leichter Ausbaumateriallien und im schlimmsten Fall durch den Verzicht auf Einbauten Einfluß nehmen. Aber durch die
Positionierung schwerer Einbautteile, z.B. Wassertanks, Zusatzbatterien können und sollten wir auf die Achslasten Einfluß nehmen. Dabei gilt:
- Gewicht vor und hinter den Achsen
- Gewicht hinter der Hinterachse, belastet die Hinterachse, entlastet die Vorderachse
- Gewicht vor der Vorderachse, belastet die Vorderachse, entlastet die Hinterachse
- Gewicht zwischen den Achsen
- Gewicht näher an die Vorderachse belastet diese und entlastet die Hinterachse
- Gewicht näher an die Hinterchse belastet diese und entlastet die Vorderachse
Lust auf Mathematik ? hier
http://www.rauch.de/rauch/german/aktuell/achslast1.htm gibt es einige Formeln für Traktoren.  |
|